Alltagskompetenz stärken – Selbständigkeit fördern

Ergotherapie hilft Menschen, trotz körperlicher, psychischer oder kognitiver Einschränkungen aktiv am Alltag teilzuhaben. Wir begleiten unsere Patientinnen und Patienten auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität – sowohl für den häuslichen, als auch den beruflichen Alltag.

  • Handtherapie nach Verletzungen, Operationen oder bei chronischen Beschwerden
  • Individuelle Anfertigung von Schienen und Bandagen
  • Alltagstraining bei und nach neurologischen Erkrankungen
  • Gelenkschutzeinschulung und Hilfsmittelberatung
  • Gedächtnistraining
manuela essl redecsy 02

Ihre Expertin in der Ergotherapie

ergo

Ihr Weg zur Ergotherapie

Was brauche ich für den ersten Termin?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Zuweisung), die in den meisten Fällen von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder Ihrer Fachärztin bzw. Ihrem Facharzt ausgestellt wird. Bitte nehmen Sie, falls vorhanden, auch alle relevanten medizinischen Befunde wie Arztbriefe, Röntgen, MRT, OP Berichte und Reha-Berichte mit. Diese sollen im Idealfall nicht älter als 2 Jahre sein. Falls Sie bereits Schienen oder Bandagen besitzen, nehmen Sie diese bitte ebenfalls mit, ein großes Handtuch wäre von Vorteil.

Wie läuft die erste Einheit ab?

In der ersten Sitzung wird eine ausführliche Anamnese (Patientengespräch) durchgeführt, um Ihre Beschwerden einzugrenzen. Anschließend folgen Bewegungstests um diesen Ansatz zu bestätigen. Danach wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und die eigentliche Einheit kann starten.

Wie lange dauert eine Einheit?

Eine reguläre Einheit dauert in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten, im neurologischen Bereich auch 60 Minuten. Die genaue Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung (z.B. ET30, ET45 oder ET60) und dem Umfang der notwendigen Interventionen. Für die Anfertigung einer Schiene benötigen wir zwischen 30 und 60 Minuten.

Was mache ich wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24h vor dem vereinbarten Termin) ab, andernfalls behält sich die Therapeutin bzw. der Therapeut das Recht vor, den Termin in Rechnung zu stellen.

Muss eine Verordnung (Zuweisung) vorab bewilligt werden?

In Österreich ist die chefärztliche Bewilligungspflicht für ergotherapeutische Behandlungen bei freiberuflichen Therapeutinnen bzw. Therapeuten aktuell ausgesetzt. (betrifft die ÖGK und BVAEB). Die SVS benötigt eine Bewilligung, die jedoch die zuständige Ergotherapeutin bzw. der zuständige Ergotherapeut für Sie anfordert, da zusätzlich ein ergotherapeutischer Behandlungsplan erforderlich ist.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von einem Monat (alle Kassen) nach Ausstellungsdatum erfolgen, da das Dokument sonst seine Gültigkeit verliert.

Kosten und Rückerstattung

Wenn Sie eine Wahlergotherapeutin bzw. einen Wahlergotherapeuten aufsuchen, zahlen Sie die gesamte Honorarnote am Ende der Therapieserie selbst. Anschließend können Sie die Honorarnote, mit der Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Private Zusatzkrankenversicherungen oder Unfallversicherungen übernehmen oft den verbleibenden Selbstbehalt.

Kostenrückerstattung für ergotherapeutische Anwendungen 2026

Leistung ÖGK (ab 01.01.2025) BVAEB (01.01.2025) SVS (ab 01.01.2026)
Einzelbehandlung 30 Min. 30,40 € 38,00 € 30,34 €
Einzelbehandlung 45 Min. 45,62 € 57,02 € 45,51 €
Einzelbehandlung 60 Min. 60,82 € 76,03 € 60,68 €
Statische Schiene klein 79,35 € 100,96 € 78,61 €
Statische Schiene mittel 116,38 € 148,08 € 115,30 €

Die Rückerstattungsbeträge bei BVAEB und SVS variieren je nach persönlichem Selbstbehalt. (BVAEB 20%, SVS zwischen 5% und 20%).

Nach oben scrollen