Bewegung als Weg zur Gesundheit

Die Physiotherapie unterstützt Sie nach Verletzungen, Operationen oder bei chronischen Beschwerden. Individuell abgestimmte Therapiepläne fördern Ihre Mobilität, Kraft und Lebensqualität. Dabei werden klassische Methoden mit modernen Techniken kombiniert, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

  • Manuelle Therapie und Mobilisation
  • Neurologische Rehabilitation
  • Sportphysiotherapie und Verletzungsprävention
  • Versorgung vor und nach Operationen
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Kinesiotaping und Dry Needling
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Ihr Experte in der Physiotherapie

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Ihr Weg zur Physiotherapie

Was brauche ich für den ersten Termin?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Zuweisung), die in den meisten Fällen von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder Ihrer Fachärztin bzw. Ihrem Facharzt ausgestellt wird. Bitte nehmen Sie, falls vorhanden, auch alle relevanten medizinischen Befunde wie Arztbriefe, Röntgen, MRT, OP Berichte und Reha-Berichte mit. Diese sollen im Idealfall nicht älter als 2 Jahre sein. Außerdem wären eine bequeme Sportkleidung und ein großes Handtuch von Vorteil.

Wie läuft die erste Einheit ab?

In der ersten Sitzung wird eine ausführliche Anamnese (Patientengespräch) durchgeführt, um Ihre Beschwerden einzugrenzen. Anschließend folgen Bewegungstests um diesen Ansatz zu bestätigen. Danach wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und die eigentliche Einheit kann starten.

Wie lange dauert eine Einheit?

Eine reguläre Einheit dauert in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten. Die genaue Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung (z.B. PT30, PT45 oder PT60).

Was mache ich wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24h vor dem vereinbarten Termin) ab, andernfalls behält sich die Therapeutin bzw. der Therapeut das Recht vor, den Termin in Rechnung zu stellen.

Muss eine Verordnung (Zuweisung) vorab bewilligt werden?

In Österreich ist die chefärztliche Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Behandlungen bei freiberuflichen Therapeutinnen bzw. Therapeuten aktuell ausgesetzt. (betrifft die ÖGK und BVAEB). Die SVS benötigt eine Bewilligung, die jedoch die zuständige Physiotherapeutin bzw. der zuständige Physiotherapeut für Sie anfordern kann.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von einem Monat (alle Kassen) nach Ausstellungsdatum erfolgen, da das Dokument sonst seine Gültigkeit verliert.

Kosten und Rückerstattung

Wenn Sie eine Wahltherapeutin bzw. einen Wahlphysiotherapeuten aufsuchen, zahlen Sie die gesamte Honorarnote am Ende der Therapieserie selbst. Anschließend können Sie die Honorarnote, mit der Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Private Zusatzkrankenversicherungen oder Unfallversicherungen übernehmen oft den verbleibenden Selbstbehalt.

Kostenrückerstattung für physiotherapeutische Anwendungen 2026

Leistung ÖGK (ab 01.01.2025) BVAEB (01.01.2025) SVS (ab 01.01.2026)
Einzelbehandlung 30 Min. 30,40 € 38,00 € 34,72 €
Einzelbehandlung 45 Min. 45,62 € 57,02 € 52,08 €
Einzelbehandlung 60 Min. 60,82 € 76,03 € 69,44 €
Heilmassage mind. 15 Min. 8,10 € 10,12 € 9,42 €

Die Rückerstattungsbeträge bei BVAEB und SVS variieren je nach persönlichem Selbstbehalt. (BVAEB 20%, SVS zwischen 5% und 20%).

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